1. Weit verbreitet in der Ölexploration, Ölraffination, chemischen, militärischen und anderen gefährlichen Umgebungen und Offshore-Ölplattformen, Öltankern und anderen Orten als Warnsignalzwecke verwendet;
2. Für Hochhäuser, Bohrinseln, Hochanlagen und Tallöllager auf dem Gebäude gelten die Hinweise zum Einsatz von Luftfahrthindernissen.
3. Verwendbar für Umgebungszone des explosiven Gases 1, Zone 2;
4. Explosionsfähige Atmosphäre: Klasse ⅡA,ⅡB, ⅡC;
5. Geeignet für Umgebung mit brennbarem Staub im Bereich 22, 21;
6. Geeignet für hohe Schutzanforderungen, feuchte Orte.