1.. In der Ölxploration, Ölraffinierung, chemischen, militärischen und anderen gefährlichen Umgebungen und Offshore -Ölplattformen, Öltankern und anderen Orten als Warnsignalzweck häufig eingesetzt;
2. Die Anweisungen für die Verwendung von Luftfahrthindernissen für hohe Gebäude, Bohrplattformen, hohe Einrichtungen und hohe Öllagereinrichtungen im Gebäude.
3. für explosive Gasumgebungszone 1, Zone 2;
4. Explosive Atmosphäre: Klasse ⅱA, ⅱB, ⅱC;
5. Geeignet für eine brennbare Staubumgebung im Bereich 22, 21;
6. Geeignet für hohe Schutzanforderungen, feuchte Orte.